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Tarifautonomie

Tarifvertrag:

Vertrag über die Höhe der zu zahlenden Löhne/Gehälter
Gewerkschaft: Vereinigung von abhängigen Beschäftigten zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Interessen

Streikrecht: (Art. 9 GG) rechtmäßige Mittel der Gew. zur Durchsetzung ihrer Tarifforderungen
Spartengewerkschaft: Gew., die sich nur um eine Berufssparte kümmert (GDL)

 

Grundlage der Tarifautonomie:

Tarifautonomie ist das Recht der Tarifvertragsparteien, ohne staatliche Einmischung Tarifverträge auszuhandeln/zu kündigen (vgl. Art. 9, Abs. 3 GG)


Ausgewogenes Kräfteverhältnis?? ! Tarifvertrag ! Kompromissfähigkeit??

Arbeitsvertrag, der einheitliche Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer ganzer Wirtschaftszweige regelt

 

Argumente der Arbeitgeber:

- Kosten = Löhne
- Arbeitsplatzerhaltung (Stellen abbauen)
- Konkurrenzfähigkeit
- Inflationsargument
- Arbeitsplatzargument (,,wenn es dir nicht passt, dann...)

 

Argumente der Arbeitnehmer:

- gestiegene Produktivität => Gehalt anpassen
- Gerechtigkeit: allgm. Lohnniveau
- Kaufkraftargument
- Inflationsargument
- Umverteilungsargument
- TARIFPARTNER: Partner aufeinander angewiesen, Arbeitsplatzarrangement

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Zum Tarifvertrag:

Mantel-/Rahmenvertrag => grundsätzliche Regelungen (z.B. Kündigungsfristen)
Lohn-/Vergütungsvertrag => spezifisch auf Vergütungshöhe
Haus-/Firmenverträge => Branchen-/Flächentarifvertrag
Gleichstellungsabrede => ob Vertrag für alle Arbeitnehmer gilt oder nur für Vertragspartner

Beobachtungen:

Strukturwandel: