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Möglichkeiten kollektiver Friedenssicherung: NATO, UNO und OSZE

NATO

Neue NATO-Strategie seit 2010: Kernaufgaben und Kernprinzipien

 

OSZE

Ursprung in KSZE (gegr. 1975) => blockübergreifende Konferenz der europäischen Staaten zur Zeit des Ost-West-Konflikts; leistet großen Beitrag zur Beendigung des Konflikts (heute noch großer Pluspunkt)

1.korrekter Auszählung

2.echtem Wettbewerb zwischen Parteien (Teilnahme einer Opposition)

3.Einhaltung des Wahlrechts

4.transparente Finanzierung/Berichterstattung


FAZIT:

1) nur weiche Instrumente als sehr zivilausgerichtete Organisation

2) keine Truppen (wenn geschossen wird, ist die OSZE raus), nur wenige dauerhafte Arbeiter

3) Arbeiten auf Projekt-Ebene => arbeitet, verfolgt Ziele, kritisiert

4) keine Sanktionen/Konsequenzen gering  kann keinen Hebel umlegen

 

Die Vereinten Nationen - UN(O) /ONU

=> zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 193 Staaten

=> nach dem 2. Weltkrieg zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit auf der Welt von den 4 Siegermächten und China gegründet worden/ globale internationale Organisation.

Die UN in New York (UNO)

Die UN in New York

 

Ziele der Vereinten Nationen

- Wahrung des Weltfriedens und Gewährleistung internationaler Sicherheit
- Achtung der Gleichheit und Souveränität der Staaten (nicht kontrollieren lassen) => Nichteinmischungsprinzip
- Förderung von internationalen und freundschaftlichen Beziehungen => soziale, kulturelle Probleme sollen sich so besser lösen lassen
- Achtung & Sicherung der Menschenrechte und des Völkerrechts
- Milleniumsentwicklungsziele (2001)
   - Bekämpfung extremer Armut/Hunger
   - Senkung der Kindersterblichkeit
   - ökologische Nachhaltigkeit

    => Entstanden auf Basis des erweiterten Sicherheitsbegriffes
    => internationale Gemeinschaft versagt dennoch sehr oft, wenn man die Anzahl an weltweiten Konflikten bedenkt

 

UN-Charta:

- Gründungsvertrag und ,,Verfassung’’ der UN + bindet alle Mitglieder aufgrund der entsprechenden Bestimmungen des Völkerrechts
- Änderungen erfordern 2/3 Mehrheit der Generalversammlung + Zustimmung der Vetomächte
- Art.1 => Ziele/Grundsätze und Art.7 => alle sechs Hauptorgane festgeschrieben.

 

Prinzip der kollektiven Friedenssicherung(in UN-Charta):

- Verpflichtung aller zu friedlichen Beilegung von Konflikten
- Verbot der Androhung /Verwendung von Gewalt
- Beistandsverpflichtung für Maßnahmen der UN

Sicherheitsrat:

- zentrales Entscheidungsorgan der UN. Zusammensetzung aus 5 ständigen Mitgliedern und 10 nicht ständigen Mitgliedern, die für 2 Jahre
von der Generalversammlung gewählt werden.
- für Resolution: Zustimmung von 9 der 15 Mitgliedern (inkl. aller 5 Vetomächte)
- Mitgliedstaaten sind verpflichtet dem UN Sicherheitsrat auf Ersuchen Streitkräfte bereitzustellen

Generalversammlung:

- wichtigstes Beratungsorgan der UN
- alle Mitgliedstaaten vertreten (one state = one vote)
- tagt jährlich von Sept. bis Dez.

Die UN in New York (UNO) 
Die UN in New York

 

Sekretariat (ein Verwaltungsorgan):

- Vorsitzender UN-Generalsekretär; wichtigster Repräsentant der UNO => auf 5 Jahre von der Generalversammlung gewählt.

 

Problematik:

- Machtgefälle durch das Vetorecht und Blockade des UN-SR
=> Bsp. durch ein Veto der USA hatte Angriffskrieg auf den Irak keine juristische Konsequenzen
- UN ist auf freiwilliges Mitwirken von Mitgliedern angewiesen
- nur wenige Staaten verfügen über notwendige finanzielle/militärische Mittel

Blauhelme - Friedenstruppen der Vereinten Nationen:

- dürfen nicht gegen den Willen eines Staates eingesetzt werden
- leicht bewaffnete Truppen der UN (oft zum Grenzschutz eingesetzt)

 

Konzept der internationalen Schutzverantwortung

=> wenig gut definiert

WENN:

a) schwerste Menschenrechtsverletzungen/Kriegsverbrechen/Völkermord vorliegen UND
b) Untätigkeit oder gar Beteiligung des Staates vorliegt,

DANN: setzen sich Entscheidungsträger über das Nichteinmischungsprinzip und das Mandat des UN-SR

GRUND: Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft = responsibility to protect (react, prevent), denn
1. die staatliche Souveränität hat keinen höheren Stellenwert als die Menschenrechte
2. Wandel hin zur Respektierung des Volkswillens

Legitimität der Interventionen aus humanitären Gründen => zentrale Frage!

 

Institutionelle Schule als UNO-Perspektive der Welt

vgl. Realismus:

Staaten als Akteure mit egoistischen Interessen, die ABER auch kooperieren, wenn

a) so größerer Nutzen (vgl. Wettrüsten => größere Unsicherheit) entsteht oder/und
b)Ziele nur durch gemeinsame Regeln erzielbar sind

Anders als liberale Schule: Kooperation nicht nur von innerer Ordnung abhängig (auch Diktaturen können ggf. mit Demokratien verhandeln/kooperieren; Zusammenarbeit mit "Schurkenstaaten")
=> Ressourcen werden hin zur UNO verschoben (=> Massenvernichtungswaffen)

 

SALT – Verträge

In SALT – Verträgen wird  die Begrenzung der Offensivwaffen und Raketenabwehrsysteme geregelt. 

Grundprobleme:
- ideologische Grundsätze zwischen den offiziellen Atommächten und nach Atomwaffen strebende Staaten (Nord-Korea, Iran)
- machtpolitische/sicherheitspolitische Schwächung eines Staates bei Rüstungsbeschränkung und Abrüstung
- fehlenden (bzw. schwachen) Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten bezüglich der Kontrollvereinbarungen
- Unmöglichkeit separatistische/terroristische Gruppen einzubinden

Lösungsstrategien:
- spaltbares Material insgesamt reduzieren
- Klima des intern. Vertrauens
- globales Sicherheitsbedürfnis anerkennen/verfolgen
- Zurückstellung eigener machtpolitischer Ambitionen
- Bereitschaft aller, an globalen Vereinbarungen teilzunehmen und sich auch Kontrollen zu unterwerfen