Grundrechte:   

- verankert im Grundgesetz (Art. 1 GG)
- besonderen Stellenwert, nicht veränderbar ( wie Gesetze )
- zentral : besonderen Schutz des Individuums vor st. Willkür
- Adressaten: Bürgerrechte, Menschenrechte
- Inhalt : Freiheitsrechte (Bsp: Glaubensfreiheit)

Gleichheitsrechte (Willkürvoerbot), Verfahrensrechte (Rechtsschutzgarantie), Mitwirkungsrechte, Abwehrrechte

 

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Schranken der Grundrechte

Damit der Gebrauch von Grundrechten durch den Einzelnen nicht mit den Grundrechten anderer kollidiert


Unantasbarer Wesensgehalt des Grundrechts ( Art. 19; 2 GG) 

- Gesetzesvorbehalt ( z.B. Art. 10;2 GG) => Einschränkung durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes der Exekutive
- Eingriffsermächtigung ( z.B. Art. 13;7 GG) => Einschränkung durch das Grundrecht selbst
- Einschränkung durch andere Normen der Verfassung oder Grundrechte Dritter => „Schrankenloses“ Grundrecht ( Art. 4 GG)