Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben politischer Parteien

Parteien sind Teil des intermediären Systems

a) verfassungsrechtlich notwendiger Teil der freiheitlich demokratischen Grundordnung -> dauernde Mitwirkung
an der politischen Willensbildung der Bürger (Partienprivileg, geschützt (kann nur durch Bundesverfassungsgericht verboten werden)
b) arbeiten daran mit alle Int. „von unten nach oben“ in einen Handlungsauftrag zu fassen (Artikulation)
c) nehmen Einfluss auf die bildende Meinung, fördern politische Teilnahme am politischen Leben, beteiligt an der
Aufstellung von Bewerbern an Wahlen (Bund, Länder, Gemeinden)
d) sorgen für lebendige Verbindung zwischen Staat und Volk
e) Ziele werden in politischen Programmen deutlich
f) Repräsentanten von Partikularinteressen (nicht das Allgemeinwahl) Repräsentanten einer Nation
g) versuchen einen Interessenausgleich (innerhalb und außerhalb der Partei) herzustellen -> Kompromissfindung

 

Weitere Aufgaben der Parteien

0. Hauptaufgabe: Mittlerfunktion zu Staat und Gesellschaft (intermediärer Bereich)
1. Auswahlfunktion (auch: Personalrekrutierung einer pol. Elite aus der Ger.)
2. Vermittlungsfunktion: (Partikularinteressen bündeln und Partikulieren)
3. Interessenausgleichsfunktion: (Integration der Meinung/ Gruppeninteresse)
4. Legitimationsfunktion (auch: Partizipation) = Bürger für parteibezogenes politisches Engagement zu motivieren
(kontinuierliche Verbindung zwischen Staat und Gesellschaft)

 

Parteiendefinition

-> Vereinigung von Bürgern

Bedingungen

a) Einflussnahme längere Zeit/ dauernd auf die politische Willensbildung
b) An der Vertretung des Volkes im DBT oder Landtag mitwirken wollen
c) Mit eigenen Wahlvorschlägen an Wahlen teilnehmen
1. Mehr oder weniger eigener Personenverband
2. Personen vertreten gemeinsam politische Absichten/ Interessen
3. Ziel: Beteiligung an der staatlichen Herrschaft -> ohne Systemgefährdung

 

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Innerparteiliche Demokratie

1. Normen und Regeln, nach denen die personellen und programmatischen Entscheidungen innerhalb der Parteien getroffen werden
2. nach Art. 21;1 GG + Parteiengesetz: innere Ordnung der Parteien muss allg. demok. Grundsätzen entsprechen:
Beispiel: Wahl aller Parteiorgane, Festlegung der Zuständigkeit der Parteiorgane, gleiches Stimmrecht aller
Mitglieder
3. wird bestimmt durch: a) Grad der Aktivität der Partei
b) Offenheit (Themen aufzugreifen)
c) Durchlässigkeit von Informationen
d) Möglichkeit zu person. Wechseln

 

Einflüsse, die das demokratische Prinzip in Parteien gefährden

1. starke Autorität der Parteispitze
2. Verkrustungen in der Funktionärsschicht mit starken Netzwerken
3. Förderung von Personen (auch wirtschaftl.) durch Parteispitze, z.B. wegen hoher Medientauglichkeit
4. Ämtervergabe innerhalb der Parteien nach „ Verdiensten“
5. Einflussnahme durch nahestehende Organ.+ Interessenverbände
6. Zwang zur Geschlossenheit -> tendenziell Bevorzugung „bewährter“ Kräfte
7. wohlwollendes/ nachgiebiges Verhalten der Basis
8. geringes Engagement der Parteibasis

 

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