Verfassungsnorm

1) er allein wird direkt vom Bundestag legitimiert (Art. 63 GG)
2) einzelne Minister werden auf Vorschlag des BK ernannt -> Personalpolitik (Art. 64 GG)
(Verweigerung durch BP aus politischen Gründen unzulässig)
3) verfügt über die „Richtlinienkompetenz“ (Art. 65 GG)
4) verfügt über die Organisationsgewalt der Regierung
5) starkes Machtmittel der Vertrauensfrage (Art. 68 GG) => mächtigste Institution des Staates

 

Verfassungsrechtliche Stellung

Vertrauensfrage

- kann Kanzler einsetzen, wenn er glaubt, keine stabile Mehrheit im Parlament mehr zu haben
- erreicht Kanzler keine absolute Mehrheit, kann (!) er dem BP empfehlen, den BT binnen 21 Tagen aufzulösen + Neuwahlen
- durch Misstrauensvotum Neuwahlen von BK möglich( mit mehr als 50%) -> Amtszeit Minister abhängig von Amtszeit Kanzler (Art. 67 GG)

Verfassungsrealität

1) tatsächlich Macht eingeschränkt von Abhängigkeit vom BT, der ihn wählt, dem er verantwortlich ist, auch
abwählen kann
2) Kollegialprinzip (wichtigen Entscheidungen vom gesamten Kabinett per Mehrheitsentscheidung gefällt)
3) Ressortprinzip ( innerhalb der Richtlinien leitet jeder Minister sein Ressort selbständig eigenverantwortlich)
4) Interessen und Stärken des Koalitionspartners
5) angewiesen auf die Mehrheit des Parlaments
6) Interessen der Landesregierung (Föderalismus)
7) Mitspracherecht auch von Interessenverbänden
=> Konsensdemokratisches Modell der BRD

Weiter: 

=> Rückhalt in der Partei

Vertrauen in der Bevölkerung
Führungsfähigkeit
Loyalität/ Kompetenz Mitarbeiter

 

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