Tarifautonomie
Tarifvertrag:
Vertrag über die Höhe der zu zahlenden Löhne/Gehälter
Gewerkschaft: Vereinigung von abhängigen Beschäftigten zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Interessen
Streikrecht: (Art. 9 GG) rechtmäßige Mittel der Gew. zur Durchsetzung ihrer Tarifforderungen
Spartengewerkschaft: Gew., die sich nur um eine Berufssparte kümmert (GDL)
Grundlage der Tarifautonomie:
Tarifautonomie ist das Recht der Tarifvertragsparteien, ohne staatliche Einmischung Tarifverträge auszuhandeln/zu kündigen (vgl. Art. 9, Abs. 3 GG)
Ausgewogenes Kräfteverhältnis?? ! Tarifvertrag ! Kompromissfähigkeit??
Arbeitsvertrag, der einheitliche Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer ganzer Wirtschaftszweige regelt
Argumente der Arbeitgeber:
- Kosten = Löhne
- Arbeitsplatzerhaltung (Stellen abbauen)
- Konkurrenzfähigkeit
- Inflationsargument
- Arbeitsplatzargument (,,wenn es dir nicht passt, dann...)
Argumente der Arbeitnehmer:
- gestiegene Produktivität => Gehalt anpassen
- Gerechtigkeit: allgm. Lohnniveau
- Kaufkraftargument
- Inflationsargument
- Umverteilungsargument
- TARIFPARTNER: Partner aufeinander angewiesen, Arbeitsplatzarrangement
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Zum Tarifvertrag:
Mantel-/Rahmenvertrag => grundsätzliche Regelungen (z.B. Kündigungsfristen)
Lohn-/Vergütungsvertrag => spezifisch auf Vergütungshöhe
Haus-/Firmenverträge => Branchen-/Flächentarifvertrag
Gleichstellungsabrede => ob Vertrag für alle Arbeitnehmer gilt oder nur für Vertragspartner
Beobachtungen:
Strukturwandel:
- (auch bei Parteien/Kirchen) Grund = Mentalitäten, Tendenz zur Individualisierung
- Unsicherheit in Arbeitsverhältnissen: Schreckt ab für eigene Rechte einzusetzen
- Anteil von Teilzeitarbeitern (meist weiblich) in Gew. deutlich kleiner
- Anteil von Ü50-Jährigen meist am größten
- allgm.: Abwärstrend bei der Mitgliederanzahl zu erkennen(Spartengewerkschaften ausgenommen)