=> Die Perspektive, die das Grundgesetz bietet, muss auch von Bürgern und Politikern umgesetzt werden.
I. Art. 20; 1 GG -> Demokratie = Rahmen/Grundlage der Verfassungsordnung
Parlamentarische Demokratie
1) Volkssouveränität: jede staatliche Machtausübung muss durch das Volk legitimiert sein
2) Repräsentativsystem: Volk übt Staatsgewalt nicht direkt aus, sondern überträgt sie durch Wahlen, Repräsentanten ( Abgeordneter)
3) Mehrheitsprinzip ( = Kompromisslösung): bei Wahlen/ Abstimmungen entscheidet die Mehrheit und Minderheit erkennt diese Entscheidung an
4) Streitbare Demokratie: „Demokratie des Grundgesetzes“ ist eine Wertordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung
I. Bundesstaat -> Föderalismusprinzip
-> Mehrere Gliedstaaten (Bundesländer) bilden gemeinsam einen Staat (Bundesstaat)
-> Staatliche Aufgaben sind zwischen Bundes- und Länderebene aufgeteilt
-> Im Konfliktfall bricht Bundesrecht Landesrecht (31 GG)
-> Solange GG gilt -> kein Austrittsrecht für Länder
II. Sozialstaat
-> Sozialstaatlichkeit verpflichtet BRD eine Grundsicherung seiner Bürger zu garantieren
-> sorgt für ein Mindestmaß an Wohlergehen aller Bürger durch sozialen Ausgleich -> Herstellung sozialer
Gerechtigkeit
-> konkrete Ausgestaltung nicht im GG verankert (allgemeine Staatszielbestimmung)
-> unterliegt Mehrheitsentscheidungen
Beispiel Daseinsvorsorge zugunsten des Einzelnen (z.B. gesundheitsvorsorge, Schulwesen)
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III. Rechtsstaatlichkeit:
Warum gibt es Rechtsstaatlichkeit: Staat bleibt frei, kann nicht von einer Regierung zu einer Autokratie umgebaut werden.
- allgemeine Justizrechte
- Verfassungsrechtlichkeit
- Gewaltenteilung (Ausbalancierung und Kontrolle politischer Macht)
- Gesetzlichkeit
=> Staatliche Entscheidungen nur dann gültig, wenn…
1. Gesetze kommen nach dem vorgesehenen formalen Ablauf zustande (formaler Rechtsstaat)
2. Müssen sich an der Menschenwürde und der daraus abgeleiteten Grundrechte (als oberste Norm orientieren) (materieller Rechtsstaat)
=> Rechtsgleichheit: Staat muss gleichliegende Sachverhalte gleich behandeln -> alle Bürger vor Gericht gleich behandeln. Keine „Diktatur“ der Mehrheit.
Handelt auch nach Gleichheits- und Gerechtigkeitsprinzip.
=> Rechtssicherheit: für alle Bürger muss sichergestellt sein, dass eine Rechtsgrundlage für deren Handeln existiert und sie sich auf die Einhaltung der Gesetze auch seitens des Staates verlassen können („was nicht verboten ist, darf getan werden“)
=> Unabhängigkeit der Gerichte von politischen Weisungen -> dann ist gewährleistet, dass sie Politik effektiv kontrollieren können.
Wehrhafte Demokratie:
„keine Freiheit für die Feinde der Freiheit“ / Demokratie
-> wichtige Konsequenz aus Scheitern der WR => Festschreiben unveränderlicher Verfassungsprinuzipien (durch keine Mehrheit aufhebbar) => Dieses Die Komponenten dieses Kerns lassen sich unter dem Begriff „freiheitliche, demokratische Grundordnung“ zusammenfassen
-> wehrhafte Demokratie verfügt über eine Reihe von Instrumenten, die nach Abwägung zur Anwendung kommen können:
1. Verbot von Vereinigungen, deren Zwecke oder Tätigkeiten den Strafgesetzen zu widerrufen oder sich gegen FDOG richten (Art. 19)
2. Grundrechtsverwirkung gemäß GG 18 -> Verlust einzelner Grundrechte => WENN diese Grundrechte zum Kampf gegen die FDGO missbraucht werden
3. Möglichkeit des Verbots verfassungsfeindlicher Parteien (Art. 21)
4. Vorverlagerung des Demokratieschutzes -> gut überlegt sein, nicht übereifrig, WER entscheidet über sie?