Verhältnis: Abgeordneter – Bürger/Wähler

- viele Gedankenaustausche mit den Wählern -> ihre Wünsche = hohes Gewicht + Interessen vorziehen

DOCH: Gewissen, ausgereiftes Urteil -> nicht aufopfern, denn er schuldet ihnen auch sein eigenes Urteil

Parlament: dem Interesse für das allgemeine Wohl!!! ->  Beratende Versammlung einer Nation
und NICHT: Kongress von Botschaftern von verschiedenen und feindlichen Interessen
-> alle Interessen müssen in einer Nation bedacht, verglichen und wenn MÖGLICH in Einklang gebracht werden
     (sonst zum Beispiel: zügellose Popularität…)

Pluralismus (erweiterte Konkurrenztheorie)

Legitimer Wettbewerb unterschiedlicher und entgegengesetzter Interessen, die
a) hingenommen werden
b) Voraussetzung / Grundlage für demokratische Entscheidungen sind (resultierend aus Konkurrenzkampf)
1) Konkurrenztheorie nach James Madison:
    - kein objektives Gemeinwohl, sondern verschiedene Gruppen, die naturgegeben versch. pol. Interessen
      vertreten
    - Theorie für eine demokratische Herrschaftsform:
        -> Willensbildung im Staat durch offenen Prozess zwischen den heterogenen Gruppeninteressen
             geschehen
        -> Bürger wählen Repräsentanten, die jeweilige Interessen vertreten & Entscheidungen aufgrund
             der Vielfalt des Mehrheitsprinzip
    - Vorstellung vom demokratischen Staatswesen im Federalist-Artikel Nr. 10!

 

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Ernst Fraenkel:

Gemeinwohl wird durch Interessenausgleich zwischen einzelnen Gruppen erreicht.

Unterscheidung:

a) Bereiche des Zusammenlebens unausweichlich abstimmen wegen klarer Uneinigkeit (plurale = mehrere Interessen)

b) aber auch Übereinstimmung aller Bürger, dass andere Teile feststehen und deshalb keine
        Abstimmung! (Nicht kontroverser Sektor)
        (Achtung der Menschenrechte, Orientierung an Prinzip des Rechtsstaates, Meinungsfreiheit, Mehrheitsprinzip )
- damit pluralistische Interessen positiv entfallen können -> Machtgleichgewicht zwischen den Interessen

Kritik: - Interesse von wirtschaftlich potenten Gruppen stärkeren Einfluss auf pol. Entscheidungsgesetze als die wirtschaftlich Schwächeren
=> Nicht alle Interessen gleich behandeln lassen, weil: a) Durchsetzungsfähigkeit, b) Macht (Gehör schaffend)

Verfassungsnorm Verfassungsrealität
- Art. 38;1 GG: freies Mandat, Vertreter des ganzen Volkes - Abstimmungen gegen die Mehrheit/ Enthaltungen werden nicht gerne in Fraktion gesehen
- nicht an Weisungen gebunden, nur dem Gewissen unterworfen - Attacken gegen Abweichler
- Teilnahme ab Kanzler/Minister an Fraktionssitzungen - häufig Abweichende werden von Fraktion weniger ernst genommen
- Erklärung des Regierungsvorhabens - Einzelgespräche mit Fraktionsvorsitzenden -> DRUCK
- Befragungsmöglichkeiten - Außenwirkung der Partei (in den Medien)
- argumentative Überzeugung durch Regierungsmitglied gefragt - Gefahr von Verlust des Listenplatzes
- Abgeordneter findet in Debat. seine Meinung, aufgrund allg. Überzeugung, besonderer Gegebenheiten, Wahlkreisbedürfnisse -persönlicher Rückgrat gefragt!
-> Mut, Meinung öffentlich zu vertreten
  - Koalitionsräson = gen Leitlinien/Ziele in der Politik im Koalitionsvertrag definiert

 

Rechtliche Stellung des MdB

Immunität: jede strafrechtliche Verfolgung/ jede Beschränkung der Freiheit eines MdBs nur mit Genehmigung des BT zulässig -> Ausnahme: auf frischer Tat ertappt/ im Laufe des folgenden Tages festgenommen

Indemnität: wegen Abstimmung/ politischen Äußerungen, die MdB im BT oder in einem Ausschuss getan hat, darf er zu keiner Zeit gerichtlich/ dienstlich verfolgt werden oder sonst außerhalb des BT zur Verantwortung gezogen werden -> gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Amtszeit -> Bundestag kann diese nicht aufheben


DIES SOLL:

1. Schutz vor

a) Vorverurteilung in der Gesellschaft (Rolle als Vertrauensperson geht verloren)
b) ungerechtfertigte Verfolgung

2. Wahrung der freien Ausübung des Mandats gewähleisten


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