Verhältnis: Abgeordneter – Bürger/Wähler
- viele Gedankenaustausche mit den Wählern -> ihre Wünsche = hohes Gewicht + Interessen vorziehen
DOCH: Gewissen, ausgereiftes Urteil -> nicht aufopfern, denn er schuldet ihnen auch sein eigenes Urteil
Parlament: dem Interesse für das allgemeine Wohl!!! -> Beratende Versammlung einer Nation
und NICHT: Kongress von Botschaftern von verschiedenen und feindlichen Interessen
-> alle Interessen müssen in einer Nation bedacht, verglichen und wenn MÖGLICH in Einklang gebracht werden
(sonst zum Beispiel: zügellose Popularität…)
Pluralismus (erweiterte Konkurrenztheorie)
Legitimer Wettbewerb unterschiedlicher und entgegengesetzter Interessen, die
a) hingenommen werden
b) Voraussetzung / Grundlage für demokratische Entscheidungen sind (resultierend aus Konkurrenzkampf)
1) Konkurrenztheorie nach James Madison:
- kein objektives Gemeinwohl, sondern verschiedene Gruppen, die naturgegeben versch. pol. Interessen
vertreten
- Theorie für eine demokratische Herrschaftsform:
-> Willensbildung im Staat durch offenen Prozess zwischen den heterogenen Gruppeninteressen
geschehen
-> Bürger wählen Repräsentanten, die jeweilige Interessen vertreten & Entscheidungen aufgrund
der Vielfalt des Mehrheitsprinzip
- Vorstellung vom demokratischen Staatswesen im Federalist-Artikel Nr. 10!
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Ernst Fraenkel:
Gemeinwohl wird durch Interessenausgleich zwischen einzelnen Gruppen erreicht.
Unterscheidung:
a) Bereiche des Zusammenlebens unausweichlich abstimmen wegen klarer Uneinigkeit (plurale = mehrere Interessen)
b) aber auch Übereinstimmung aller Bürger, dass andere Teile feststehen und deshalb keine
Abstimmung! (Nicht kontroverser Sektor)
(Achtung der Menschenrechte, Orientierung an Prinzip des Rechtsstaates, Meinungsfreiheit, Mehrheitsprinzip )
- damit pluralistische Interessen positiv entfallen können -> Machtgleichgewicht zwischen den Interessen
Kritik: - Interesse von wirtschaftlich potenten Gruppen stärkeren Einfluss auf pol. Entscheidungsgesetze als die wirtschaftlich Schwächeren
=> Nicht alle Interessen gleich behandeln lassen, weil: a) Durchsetzungsfähigkeit, b) Macht (Gehör schaffend)
Verfassungsnorm | Verfassungsrealität |
- Art. 38;1 GG: freies Mandat, Vertreter des ganzen Volkes | - Abstimmungen gegen die Mehrheit/ Enthaltungen werden nicht gerne in Fraktion gesehen |
- nicht an Weisungen gebunden, nur dem Gewissen unterworfen | - Attacken gegen Abweichler |
- Teilnahme ab Kanzler/Minister an Fraktionssitzungen | - häufig Abweichende werden von Fraktion weniger ernst genommen |
- Erklärung des Regierungsvorhabens | - Einzelgespräche mit Fraktionsvorsitzenden -> DRUCK |
- Befragungsmöglichkeiten | - Außenwirkung der Partei (in den Medien) |
- argumentative Überzeugung durch Regierungsmitglied gefragt | - Gefahr von Verlust des Listenplatzes |
- Abgeordneter findet in Debat. seine Meinung, aufgrund allg. Überzeugung, besonderer Gegebenheiten, Wahlkreisbedürfnisse | -persönlicher Rückgrat gefragt! -> Mut, Meinung öffentlich zu vertreten |
- Koalitionsräson = gen Leitlinien/Ziele in der Politik im Koalitionsvertrag definiert |
Rechtliche Stellung des MdB
Immunität: jede strafrechtliche Verfolgung/ jede Beschränkung der Freiheit eines MdBs nur mit Genehmigung des BT zulässig -> Ausnahme: auf frischer Tat ertappt/ im Laufe des folgenden Tages festgenommen
Indemnität: wegen Abstimmung/ politischen Äußerungen, die MdB im BT oder in einem Ausschuss getan hat, darf er zu keiner Zeit gerichtlich/ dienstlich verfolgt werden oder sonst außerhalb des BT zur Verantwortung gezogen werden -> gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Amtszeit -> Bundestag kann diese nicht aufheben
DIES SOLL:
1. Schutz vor
a) Vorverurteilung in der Gesellschaft (Rolle als Vertrauensperson geht verloren)
b) ungerechtfertigte Verfolgung
2. Wahrung der freien Ausübung des Mandats gewähleisten