Regierungsfunktion
1. Führen: Behörden auf Bundesebene, pol. Organ
2. Planen: Konkrete Planung für Legislative
3. Informieren: 3 Geheimdienste, Presse- Informationsamt als Ohr und Sprachrohr
4. Koordinieren: Großteil der Themen nicht alleine von einem Ministerium zu bewältigen
5. Entscheiden: va. Gesetzgebungsprozess
Gesetzgebungsverfahren
1. Entwürfe als den Fachministerien der Bundesregierung (generell von BT, BR und ---„---, Initiativrecht
2. Erste Beratung im Plenum des BT -> Begründung des Gesetzesvorhabens
3. Danach Ausschuss: Abändern, Annahme, Ablehnung
4. Zweite und dritte Beratung im Bundestag + Abstimmung
5. Zuleitung an Bundesrat
a) Zustimmungsgesetz, Zustimmung erforderlich
b) Einspruchsgesetz, Bundestag kann in weiteren Abstimmung Einspruch überstimmen
6. Bei Uneinigkeit über Zustimmungsgesetz -> Vermittlungsausschuss
-> erarbeitet Kompromissvorschlag, Bundestag/ Bundesrat stimmen erneut ab
-> keine Einigung bei zustimmungspflichtigen Gesetz = scheitern
7. Bundesregierung zur Unterzeichnung vorgelegt
8. Unterschrift des BP, kann verweigern, wenn verfassungswidrig
9. Bundesregierung verkündet das Gesetz und es tritt in Kraft
{ads2}
Aufgaben des Bundestages
arbeitet meist in Ausschüssen (nicht öffentlich im BT, dort nur Fassen von rechtswirksamen Beschlüssen)
-> MISCHUNG: Rede- und Arbeitsparlament
alle wichtigen Probleme
Gesetzgebungsarbeit behandelt in Ausschüssen (dort findet Spezialisierung statt, Gesetzesentwürfe/ sonstige Initiativen diskutiert/formuliert)
1. Wahlfunktion -> Wahl des BK (Regierung geht aus einem Parlament hervor)
2. Kontrollfunktion -> v.a. Opposition: Kontrolle von Regierung -> Anfragen/Untersuchungsausschüsse als schärfstes Schwert parlamentarischer Kontrolle
3. Budgetrecht/ Haushaltsrecht -> Recht, Steuern und Abgaben zu bewilligen
4. Willensbildungsfunktion
5. Repräsentation der Bevölkerung/ Artikulationsfunktion
Kontrollrechte des DB (Art. 44/67 GG)
- Kontrolle hängt eng mit Gesetzgebung zusammen (Gesetzentwürfe dort beraten/ Mehrheit erlangen)
- Konstruktives Misstrauensvotum (mit der Mehrheit der Mitglieder des BT einen neuen BK wählen + ernennen lassen)
- Gremien: ständige Ausschüsse/ Parlamentar. Kontrollgremium = permanent/kurzzeitig erstellte: Untersuchungsausschüsse -> Missstände
- Informationen: eingerichtete Befragungsmöglichkeiten, von allen Abgeordneten, bes. Opposition genutzt (mündl./schriftl. Anfragen)
- auch Gremien extra zur Kontrolle der Regierung eingesetzt