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Verfassungsnorm und Verfassungsrealität - Regierungsfunktion und Gesetzgebung

Regierungsfunktion

1. Führen: Behörden auf Bundesebene, pol. Organ
2. Planen: Konkrete Planung für Legislative
3. Informieren: 3 Geheimdienste, Presse- Informationsamt als Ohr und Sprachrohr
4. Koordinieren: Großteil der Themen nicht alleine von einem Ministerium zu bewältigen
5. Entscheiden: va. Gesetzgebungsprozess

Gesetzgebungsverfahren

1. Entwürfe als den Fachministerien der Bundesregierung (generell von BT, BR und ---„---, Initiativrecht

2. Erste Beratung im Plenum des BT -> Begründung des Gesetzesvorhabens

3. Danach Ausschuss: Abändern, Annahme, Ablehnung

4. Zweite und dritte Beratung im Bundestag + Abstimmung

5. Zuleitung an Bundesrat
a) Zustimmungsgesetz, Zustimmung erforderlich
b) Einspruchsgesetz, Bundestag kann in weiteren Abstimmung Einspruch überstimmen

6. Bei Uneinigkeit über Zustimmungsgesetz -> Vermittlungsausschuss
-> erarbeitet Kompromissvorschlag, Bundestag/ Bundesrat stimmen erneut ab
-> keine Einigung bei zustimmungspflichtigen Gesetz = scheitern

7. Bundesregierung zur Unterzeichnung vorgelegt

8. Unterschrift des BP, kann verweigern, wenn verfassungswidrig

9. Bundesregierung verkündet das Gesetz und es tritt in Kraft

 

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Aufgaben des Bundestages

arbeitet meist in Ausschüssen (nicht öffentlich im BT, dort nur Fassen von rechtswirksamen Beschlüssen)
-> MISCHUNG: Rede- und Arbeitsparlament
alle wichtigen Probleme

Gesetzgebungsarbeit behandelt in Ausschüssen (dort findet Spezialisierung statt, Gesetzesentwürfe/ sonstige Initiativen diskutiert/formuliert)

1. Wahlfunktion -> Wahl des BK (Regierung geht aus einem Parlament hervor)
2. Kontrollfunktion -> v.a. Opposition: Kontrolle von Regierung -> Anfragen/Untersuchungsausschüsse als schärfstes Schwert parlamentarischer Kontrolle
3. Budgetrecht/ Haushaltsrecht -> Recht, Steuern und Abgaben zu bewilligen
4. Willensbildungsfunktion
5. Repräsentation der Bevölkerung/ Artikulationsfunktion

Kontrollrechte des DB (Art. 44/67 GG)

- Kontrolle hängt eng mit Gesetzgebung zusammen (Gesetzentwürfe dort beraten/ Mehrheit erlangen)
- Konstruktives Misstrauensvotum (mit der Mehrheit der Mitglieder des BT einen neuen BK wählen + ernennen lassen)
- Gremien: ständige Ausschüsse/ Parlamentar. Kontrollgremium = permanent/kurzzeitig erstellte: Untersuchungsausschüsse -> Missstände
- Informationen: eingerichtete Befragungsmöglichkeiten, von allen Abgeordneten, bes. Opposition genutzt (mündl./schriftl. Anfragen)
- auch Gremien extra zur Kontrolle der Regierung eingesetzt

 

Interessenverbände (Art. 9 GG)

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