Gesetz zur Reglung eines allgmeinen Mindestlohns (MiLoG):
- gesetzlicher Brutto-Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde ab 1.1.2015; Anpassungszeit bis Ende ‘16
- für Jugendliche unter 18 J. und ehrenamtlich Tätige nicht geltend
- Langzeitarbeitslose(>1 J) bei Rückkehr ins Berufsleben für halbes Jahr ausgenommen
- über künftige Höhe des MiL entscheidet eine Kommission(aus AN und AG) mit gemeinsamen Vorsitzenden (jährliche Anpassung)
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Ist der Mindestlohn sinnvoll und notwendig?
PRO:
- muss sich lohnen; Würde des Menschen bleibt erhalten
- soziale Marktwirtschaft erhalten: gerechte Entlohnung und Beteiligung am wirt. Erfolg
- weniger Aufstockung von Löhnen aus Steuermitteln
- Schutz vor Niedriglohnarbeit
- Stärkung öff. Kassen => damit der Gesellschaft
- steigende Kaufkraft und Steuereinnahmen bei steigendem Erwerbseinkommen
CONTRA:
- auch nach 45 Jahren mit Mindestlohn => keine Existenzsicherung im Alter
- Mindestlohn nur für Alleinstehende existenzsichernd
- Soziale Marktwirtschaft erhalten: Eingriff in Tarifautonomie vermeiden(neg. Beschäftigungsverh.)
- Geringere Beschäftigungschancen für Geringqualifizierte
- Höhere Lohnkosten => höhere Preise => sinkende Nachfrage (neg. Konjunktureffekte)
- Ausweichen in Schattenwirtschaft zu befürchten
- Nominallohn: gezahlte Entgelt für geleistete Arbeit => keine Aussage über Kaufkraft, da keine Berücksichtigung der Veränderung des Preisniveaus
Reallohn: Lohnerhöhungen nur dann zu Kaufkraftsteigerung führen, wenn diese Erhöhung größer ist als die Preissteigerung (Bsp.: Lohnsteigerung 5%; Inflationsrate 3% => Reallohn nur um 2%)
Gefahr: wenn Lohnerhöhungen größer als Arbeitsproduktivitätsanstieg sind, dann kommt es zum Ausgleich der Lohnstückkosten über Preishebungen oder zum Arbeitsplatzabbau!